Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tagungshauses

I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern, Gruppen-,  und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungshauses.
  2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer, Gruppen- und Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Tagungshauses.
  4. Mit dem Abschluss des Vertrags gelten diese AGB.

II. Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt folgendermaßen zustande: Mit der Buchung über die Webseiten-Anfrage, E-Mail, Fax oder
    Telefon erklärt der Kunde unverbindlich sein Vertragsinteresse. Die Buchungsanfrage des Kunden stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an das Tagungshaus zum Abschluss eines Vertrages über die in der Buchung beschriebene Leistung dar. Bei Interesse an dem Angebot übermittelt das Tagungshaus ein verbindliches Angebot. Die Annahme wird durch den Kunden mit dem Zurückschicken des Buchungsformulars per Mail oder Fax angenommen und ist dann verbindlich. Das von dem Tagungshaus unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 14 Tagen. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Es wird empfohlen, das Haus vorab zu einem vereinbarten Termin zu besichtigen.
  2. Der Vertragstext wird vom Tagungshaus nicht gespeichert.
  3. Vertragspartner sind das Tagungshaus und der Antragsteller (hier Kunde genannt).

II. Rücktritt des Tagungshauses

  1. Das Tagungshaus ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem und wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: von dem Tagungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  2. Das Tagungshaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt des Tagungshauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

III. Rücktritt des Kunden

  1. Eine schriftliche Absage wird außerhalb der Ferienzeiten vom Tagungshaus bis zu 12 Wochen vor dem Anreisetag kostenfrei akzeptiert.
  2. Bei Rücktritt bis zu 12 Wochen vor Anreisetag sind 30% zu zahlen,
  3. bis zu 8 Wochen vorher 50%,
  4. bis zu 4 Woche vorher 80%,
  5. danach müssen 100% des vereinbarten Vertrags an Ausfallkosten gezahlt werden.
  6. Für langfristige Belegungen während der Ferienzeiten (mehr als 6 Tage) gelten folgende Regeln: Eine schriftliche Absage können wir bis zu 20 Wochen vor dem Termin kostenfrei akzeptieren. Bei Rücktritt bis zu 16 Wochen vorher sind 30%, bis zu 12 Wochen vorher 50%, bis zu 8 Woche vorher 80%, danach 100% des vereinbarten Vertrages als Ausfallkosten zu zahlen

IV. Änderungen der Teilnehmerzahl

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl und der weiteren Leistungen muss spätestens 7 Werktage vor
    Anreisetag dem Tagungshaus schriftlich mitgeteilt werden.
  2. Im Fall einer Abweichung nach oben bedarf diese der Zustimmung des Tagungshauses. Es wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  3. Bei Verringerung der Teilnehmerzahl darf diese höchstens um 10% von der ursprünglichen abweichen.

V. Leistungen, Zahlungen

  1. Das Tagungshaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Tagungshaus zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Tagungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Tagungshauses an Dritte.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das aktuelle Hygienekonzept des Tagungshauses eingehalten wird.
  4. Die Preise können vom Tagungshaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Art oder der Anzahl der gebuchten Leistungen wünscht und das Tagungshaus dem zustimmt.
  5. Das Tagungshaus ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 28 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  7. Der Kunde erhält eine Gesamtrechnung. Einzelabrechnungen sind nur in Ausnahmen möglich und bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Das Tagungshaus kann für diese Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 5€ pro gestellter Rechnung erheben.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Räume

  1. Gebuchte Räume stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde
    hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise ist am vereinbarten Tag bis 18.00 Uhr möglich. Abweichungen bedürfen der Vereinbarung mit dem Tagungshaus.
  2. Die Matratzen, Kissen und Decken der Betten in den Gästezimmern sind zu beziehen. Es wird darum gebeten Bettbezüge selbst mitzubringen. Diese können auch entgeltlich für den angegeben Preis auf dieser Homepage entliehen werden. Bei Verstoß trägt der Kunde den entstandenen Schaden (Reinigungskosten).
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer des Tagungshauses spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  4. Gruppen- und Veranstaltungsräume sind spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  5. Danach kann das Tagungshaus für die zusätzliche Nutzung des Gästezimmers bis 18.00 Uhr
    50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Entsteht ein zusätzlicher finanzieller Schaden für das Tagungshaus, so ist dieser vom Kunden zu erstatten.
  6. Aus allen Zimmern und Räumen muss der Müll entfernt und nach Regeln der Hausordnung getrennt entsorgt werden. Sollte dies nicht gemacht werden hat der Kunde Schadensersatz zu zahlen. (Entsorgungskosten)
  7. Die Gruppen- und Veranstaltungsräume und die vereinbarten weiteren Leistungen werden durch das Tagungshaus termingerecht bereitgestellt.
  8. Die Hausordnung ist vom Kunden und seinen Teilnehmern zu beachten.

VII. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm von dem Tagungshaus zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
  3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Tagungshauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Tagungshauses gehen zulasten des Kunden, soweit das Tagungshaus diese nicht zu vertreten hat.

IIX. Haftung des Tagungshauses

  1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Tagungshauses, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Für eingebrachte Sachen im Gästezimmer sowie in den Gruppen- und Veranstaltungsräumen haftet das Tagungshaus nicht.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das Tagungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Tagungshaus die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungs-/Konferenzraum, kann das Tagungshaus für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

X. Widerrufsrecht für Verbraucher/-innen

  1. Verbrauchern/-innen steht ein Widerrufsrecht gemäß folgender Belehrung zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Tagungshaus Drübberholz, Drübber 4, 27313 Dörverden, Tel: 04234/94056; Fax: 04234/94057; E-Mail: mail@druebberholz.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle dazugehörigen Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.